Der Grundversorger ist das Versorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Die Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG ist bis zum 31.12.2027 Grundversorger im Rahmen des neuen Energiewirtschaftsgesetzes für folgende Gebiete:
Die Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG ist Netzbetreiber in folgenden Gebieten:
Der Stromlieferant ist für die Belieferung seiner Kunden mit Strom verantwortlich. Dabei kann es sich um den Energieversorger vor Ort oder ein regional bis bundesweit agierendes Unternehmen handeln.
Der Netzbetreiber ist für den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes zuständig. Er stellt die gesamte Infrastruktur bereit, über die Stromanbieter bzw. Stromlieferanten den Strom zum Kunde liefern können.
Den Netzbetreiber können Sie nicht wechseln, da er ein zeitlich begrenztes, örtliches Monopol hat. Auch nach einem Stromanbieterwechsel bleibt er derselbe.
Der Messstellenbetreiber ist zuständig für Einbau, Betrieb, Ablesung und Wartung von Stromzählern sowie für die eigentliche Messung.
Wurde bei Ihnen bereits ein digitaler Zähler installiert, also eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem, ist der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber für ihre Messstelle verantwortlich. Auch bei diesem handelt es sich in der Regel um den Netzbetreiber, da dieser in fast allen Netzgebieten die Aufgaben des grundzuständigen Messstellenbetreibers übernommen hat.