Der Grundversorger ist das Versorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Die Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG ist bis zum 31.12.2024 Grundversorger im Rahmen des neuen Energiewirtschaftsgesetzes für folgende Gebiete:
Die Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG ist Netzbetreiber in folgenden Gebieten: