Die Bundesregierung erarbeitet derzeit verschiedenste direkte und indirekte Entlastungpakete für Erdgas- und Stromkunden. Gerne möchten wir Sie über die aktuell geplanten Maßnahmen informieren:
Die esb konnte die staatlichen Vorgaben bezüglich der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme in dieser Woche für alle Haushalts- und Gewerbekunden erfolgreich umsetzen. Somit werden die Märzabschläge unter Berücksichtigung der Entlastungbeträge für Januar und Februar abgebucht.
Ab April reduziert sich der monatliche Abschlag entsprechend um den jeweiligen Entlastungsbetrag.
Ein separates Informationsschreiben bezüglich der Entlastungsbeträge erhalten Sie in den kommenden Wochen per Post.
Für unsere RLM-Kunden gilt folgendes: Durch die komplexität im RLM-Bereich befinden wir uns aktuell noch in den finalen Tests. Wir bitten hier um noch ein wenig Geduld.
Die esb arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen. Aus diesem Grund verzögert sich die Abbuchung der März-Abschläge. Unser Ziel ist es, die Abbuchung bis Mitte März unter Berücksichtigung der staatlichen Preisbremsen durchzuführen. Die aktuelle Verzögerung ist der Komplexität der IT-Prozesse geschuldet.
Sollte es uns nicht gelingen, müssen wir im März leider nochmals den höheren Abschlag einfordern. Sie verlieren dadurch Nichts. Selbstverständlich werden wir dann die zustehenden Entlastungen schnellstmöglich an Sie weitergeben. Allen Kundinnen und Kunden der esb wird zeitnah ein entsprechendes Informationsschreiben zu den weiteren Abschlägen bzw. Entlastungsbeträgen zugesendet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Energieversorgung Südbaar
Die Bundesregierung entlastet mit den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat abschließend grünes Licht für die Gesetze gegeben.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/energiepreisbremsen-2145728
Die Strom- und Gaspreisbremse soll dazu beitragen, dass die Kosten insgesamt sinken. Die Entlastung gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs von privaten Verbrauchern sowie kleinen und mittleren Unternehmen. Der Strompreis wird auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden, im Gas liegt der Preisdeckel bei 12 Cent pro Kilowattstunde.
Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde – zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Verbrauchs.
Die Strom- und Gaspreisbremse wird selbstverständlich an alle Kunden weitergegeben.
Die Abschlagspläne unserer Kunden werden schnellstmöglich angepasst. Sie müssen nichts weiter tun!
Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine staatliche Soforthilfe entschieden. Daher wird die Abschlagszahlung bei allen Kunden im Dezember automatisch ausgesetzt bzw. muss nicht überwiesen werden.
Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen (RLM-Kunden mit viertelstündiger Leistungsmessung). Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung 1/12 des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.
Der Wärmepreis soll im Zeitraum vom 01.03.2023 - 30.04.2024 für 80% des Jahresverbrauchs auf 9,5 ct/kWh brutto gedeckelt werden. Auch hier dient die Jahresverbrauchsmenge aus September 2022 als Berechnungsgrundlage. Bei Inkrafttreten wird der Abschlag aller Kunden neu berechnet. Wir werden unseren Kunden im neuen Jahr entsprechend neue Abschlagspläne zukommen lassen.
Die Abschlagszahlung wird bei allen Kunden im Dezember automatisch ausgesetzt bzw. muss nicht überwiesen werden. Sie müssen nichts weiter tun.
Wichtig: Rechtlich wurde der Gesetzentwurf noch nicht final verabschiedet!
Im Oktober 2022 wurden die einheitlichen, gesetzlichen vorgeschriebenen Kommunikationsrichtlinien zwischen Lieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreiber neu gestaltet. Da dies große System- und Prozessänderungen mit sich bringt, können einzelne automatisiert erstellte Dokumente aktuell nicht versandt werden. Wir bitten um Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
Die Mehrwertsteuer auf Gas wurde zum 01.10.2022 auf 7% gesenkt. Auf der Rechnung werden selbstverständlich 7% berechnet.
Aufgrund der aufwendigen technischen Umsetzung kann es vorkommen, dass auf einigen Kundenanschreiben noch 19% Mehrwertsteuer ausgewiesen sind. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, dann setzen Sie sich bitte mit uns Verbindung.
Alle Kunden der esb, deren Tarife zum 31.12.2022 auslaufen, haben bereits Nachfolgeangebote erhalten. Sofern Gas- und Strompreisdeckel eingeführt werden, geben wir diese selbstverständlich sofort mit Inkrafttreten an Sie weiter. Die neuen Preise gelten somit lediglich für 20% Ihres Jahresverbrauchs.
Sie haben noch weitere Fragen zur aktuellen Energiekrise?