Die Preise beinhalten Netzinfrastruktur des esb-Netzes und des vorgelagerten Übertragungsnetzes, die Systemdienstleistungen (Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Betriebsführung usw.), die elektrischen Übertragungsverluste und die Vergütung für dezentrale Erzeugung.
Die Netznutzungspreise erhöhen sich um Mehrkosten aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Umlagen.
Dies sind Mehrkosten gemäß dem KWKG (Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung), gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV (§ 19-StromNEV-Umlage für entgangene Erlöse aus individuellen Netzentgelten), gemäß § 17f EnWG (Offshore-Umlage) sowie gemäß § 18 AbLaV (Umlage für die Bereitstellung und Abschaltung von Lasten).
Die Preise beinhalten Messdatenerfassung, Datenaufbereitung, Datenbereitstellung und Abrechnung der Netznutzung.
Mengenabweichungen
Kunden mit einem Jahresverbrauch bis 100.000 kWh werden nach einem vom Netzbetreiber vorgegebenen Standardlastprofil versorgt. Der Netzbetreiber erstellt für diese Kunden eine Jahresverbrauchsprognose anhand des vorangegangenen Abrechnungszeitraumes. Der Lieferant stellt die prognostizierte Energiemenge zur Verfügung.
Nach der turnusmäßigen Ablesung des Zählerstandes wird die tatsächlich verbrauchte Energiemenge festgestellt. Hat der Lieferant nun für seinen Kunden als Differenz zur Prognose zu wenig Energie geliefert, so wird für jede Kilowattstunde der auf dem Preisblatt ausgewiesene Preis in Rechnung gestellt. Hat der Lieferant zu viel Energie geliefert, so vergütet der Netzbetreiber den entsprechenden Preis. Werden mehrere Kunden beliefert, so wird der Gesamtbedarf aller Kunden berücksichtigt.