In der Regel bekommen Sie einmal im Jahr eine Rechnung zugestellt. Auf den ersten Blick erscheinen die Rechnungen sehr umfangreich. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schreibt ganz genau vor, welchen Inhalt eine Rechnung enthalten muss. Darunter befinden sich viel Begriffe, die nicht selbsterklärend sind.
Auf dieser Seite werden die Begriffe auf Ihrer Rechnung erläutert:
Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch auf Basis des Verbrauchs im vorherigen Abrechnungszeitraum.
Anteil der elektrischen Energie, der nicht in Nutzenergie umgewandelt wird, sondern beim Aufbau elektromagnetischer und elektrischer Felder verbraucht wird. Die Blindarbeit wird in kvarh angegeben. Überschreitet die Blindarbeit eine bestimmte Grenze, kann sie zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Die EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt
Preis für Leistungen, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen
Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Für die in Anspruch genommene Leistung in Kilowatt (kW) wird je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt.
Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird
Dient der eindeutigen Identifizierung einer Marktlokation (Verbrauchsstelle, Wohnung oder Einspeisestelle)
Dient der eindeutigen Identifizierung einer Messlokation (Messeinrichtung)
Umfasst Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen, die Ab- und Auslesung der Messeinrichtung und die Weitergabe der Daten an die Berechtigten sowie die Plausibilisierung und Ersatzwertbildung
Dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist
Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen einschließlich bestimmter staatlicher Abgaben, die mit den Netzentgelten erhoben werden
Sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms (Energiemix) und dessen Umweltauswirkungen; Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch
Dient auf der Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen
Die in Anspruch genommene Arbeit und wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.
Bezeichnet den Preis für eine in Anspruch genommene Kilowattstunde Energie
Finanziert die entgangenen Erlöse von Stromnetzbetreibern, die wegen der Gewährung reduzierter Netzentgelte für atypische und stromintensive Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (Strom-NEV) entstehen. Die entgangenen Erlöse werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. [BDEW]/Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU).