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PV Anlage bei der esb
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Erzeugungsanlagen

So geht´s für Sie ins esb-Netz

Für die Anmeldung der Anlagen reichen Sie die Unterlagen gemäß Checkliste bei der esb ein.
Um die gesetzlich vorgeschriebenen Zeitvorgaben zu garantieren, können nur vollständig eingereichte Anfragen bearbeitet werden.


  • Prozessablauf Netzanschlussbegehren (PDF)
  • Checkliste für die Anmeldung einer PV-Anlage (PDF)
  • Zeitplan Netzverknüpfungspunkt EEG-Anlagen (PDF)

  • Anmeldeformular PV mit Speicher (PDF)
  • Inbetriebnahmeformulare (PDF)

  • Anmeldeformular PV (PDF)
  • Inbetriebnahmeformulare (PDF)

  • Anmeldeformular weitere Erzeugungsanlagen (PDF)
  • Inbetriebnahmeformulare (PDF)

Hier gelangen Sie zu den Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz


  • Anmeldeformulare

  • Messkonzept Mieterstrom (PDF)

  • Preisblatt Wirkleistungsreduzierung von EEG- und KWK-Anlagen (PDF)
  • Wirkleistungsreduzierung von EEG- und KWK-Anlagen - Erläuterung Netzbetreiber (PDF)

Steckerfertige Erzeugungsanlagen/ Plug-In


Im Niederspannungsnetz der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG können steckerfertige Erzeugungsanlagen, sogenannte Plug-In-Anlagen, betrieben werden. Diese müssen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, installiert, angeschlossen und betrieben werden.


Steckdosenlösungen für den Anschluss mittels eines Schuko-Steckers in Schuko-Steckdosen und/oder Einspeisungen in einen Endstromkreis sind nicht zulässig. Steckbare Plug-In-Anlagen müssen über eine besondere, berührungs- und verwechslungssichere Steckvorrichtung verfügen. Sie dürfen auf keinen Fall an Schuko-Steckdosen betrieben werden.


Alle Erzeugungsanlagen, auch die Plug-In-Anlagen, müssen bei der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co.KG angemeldet und von einer in einem Installationsverzeichnis eingetragenen Elektrofachkraft in Betrieb gesetzt werden.


Da nach der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sowohl der Bezug aus dem Netz für die allgemeine Versorgung als auch Einspeisung von Erzeugungsanlagen in das Netz für die allgemeine Versorgung gemessen werden müssen, ist in der Regel der Tausch des Stromzählers durch Sie zu beauftragen.


Weitere detaillierte Anforderungen über steckerfertige Erzeugungsanlagen finden Sie auf der Homepage des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.).


  • Ergänzende Bedingungen zu Mikro-PV-Anlagen Plug-In (PDF)
  • Kurzinformation Mikro-PV-Anlagen VBEW (PDF)
  • Anmeldung Plug-In-Anlage (PDF)
  • Prozessablauf Netzanschlussbegehren Plug-In (PDF)

  • Die VDE-AR-N 4105 Anwendungsregel können Sie beim VDE-Verlag erwerben
  • https://www.bdew.de/energie/technische-richtlinien-bdew/
  • https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar
  • weitere Verordnungen

  • https://www.bdew.de/energie/technische-richtlinien-bdew/
  • https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar
  • weitere Verordnungen

Die Systemstabilitätsverordnung (SysStabV), die zur Sicherstellung der Stromversorgung in Deutschland erlassen wurde, ist am 26. Juli 2012 in Kraft getreten. Diese Verordnung regelt die Nach- bzw. Umrüstung von PV-Anlagen. Der Netzbetreiber Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG ist für die Umrüstung aller betroffenen Anlagen in seinem Netzgebiet verantwortlich. Sofern der Netzbetreiber die Arbeiten für die Umrüstung an ein Unternehmen vergibt, das an der Ausschreibung teilgenommen hat, entstehen Anlagenbetreiberinnen oder -betreibern keine Kosten.


Alle betroffenen Anlagenbetreiberinnen oder -betreiber erhalten von der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG einen Brief mit näheren Erläuterungen sowie Fragebögen, auf denen die anlagenspezifischen, technischen Daten abgefragt werden. Die ausgefüllten Fragebögen müssen dem Netzbetreiber zur Auswertung zurückgeschickt werden.


Folgende Anlagen sind von der Nach- bzw. Umrüstung betroffen:


PV-Anlagen am Niederspannungsnetz


  • Anlagen mit 10 kWp bis 100 kWp, welche im Zeitraum nach dem 31. August 2005 und vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden.
  • Anlagen mit mehr als 100 kWp, welche im Zeitraum nach dem 30. April 2001 und vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden.


PV-Anlagen am Mittelspannungsnetz


  • Anlagen mit mehr als 30 kWp, welche im Zeitraum nach dem 30. April 2001 und vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden.


Bitte beachten Sie, dass alle PV-Anlagenbetreiberinnen oder -betreiber verpflichtet sind, uns die angeforderten Daten vollständig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nach der Systemstabilitätsverordnung nicht nachkommen kann dies zum Verlust der Einspeisevergütung führen.


Weitere Informationen zur Nachrüstung Ihrer Anlage finden Sie auch unter:


  • Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
  • BDEW Bundesverband der Energie- u. Wasserwirtschaft
  • Informationstechnische Handwerke ZVEH


Unterlagen:


  • Schreiben/Erläuterungen der Ministerien und Bundesnetzagentur zur Nachrüstung von Photovoltaikanlagen (PDF)
  • Mustervorlage Abfragebogen 50,2 Hz Problematik (PDF)
  • Ausfüllhilfe Anlagenbetreiber 50,2 Hz Abfragebogen (PDF)
  • Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes (PDF)
  • Fragen und Antworten (PDF)

gültig ab 01.01.2023:

  • Antrag Aufhebung 70 % -Bregenzung (PDF)


Sebastian Pfeffer

Zählerwesen/Inbetriebsetzung

Telefon: 07702 4392 47

E-Mail: netze(at)esb-energie.de

Jasmin Manz

Technisches Büro

Telefon: 07702 4392 27

E-Mail: netze(at)esb-energie.de

Corinna Vetter

Technisches Büro

Telefon: 07702 4392 28

E-Mail: netze(at)esb-energie.de

Energieversorgung
Südbaar GmbH & Co.KG

Leo-Wohleb-Straße 3
78176 Blumberg

07702 4392-0
info(at)esb-energie.de
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Öffnungszeiten

Montag – Freitag
08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Montag – Mittwoch
14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Donnerstag
14:00 Uhr – 17:30 Uhr

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