gültig ab dem 01.04.2023:
gültig ab dem 01.01.2023:
Als Grundversorger im Netzgebiet der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG beliefern wir auch Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung in der Nieder- und Mittelspannungsebene im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung von Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Angaben.
Gültig ab dem 01.01.2022:
Gültig ab dem 01.04.2022:
Gültig ab dem 01.09.2022:
Gültig ab dem 01.10.2022:
Gültig ab dem 01.01.2023
Auszug Niederspannungsverordnung:
Grundsätzlich dauern Ersatzversorgung sowie Ersatzbelieferung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Strom beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abschließen. Wir freuen uns natürlich, wenn Sie diesen Stromliefervertrag mit uns abschließen. Gerne erstellen wir Ihnen hierzu ein Angebot.