In der Regel bekommen Sie einmal im Jahr eine Rechnung zugestellt. Auf den ersten Blick erscheinen die Rechnungen sehr umfangreich. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schreibt ganz genau vor, welchen Inhalt eine Rechnung enthalten muss. Darunter befinden sich viel Begriffe, die nicht selbsterklärend sind.
Hier kommen Sie zu den Begriffen: