esb blatt – Ausgabe 1/2018

EDITORIAL Liebe Leserinnen und Leser, wärmende Sonnenstrahlen lo- cken uns nach draußen, die Na- tur ist aufgeblüht: Der Frühling ist da. Nach demMotto „Alles neu macht der Mai“ machen sich viele Menschen Gedanken über eine anstehende Haussa- nierung. Auf Seite zehn dieser Ausgabe gibt die ESB wertvolle Tipps: Erfahren Sie, welche För- dermöglichkeiten beim Bauen und Modernisieren warten. Ei- nige Dinge ändert auch der Mai nicht: Die ESB ist als zuverläs- siger Rundumversorger für die Menschen in der Region da. Ob Strom, Gas oder Nahwärme: Sie sind garantiert sicher versorgt. Erfahren Sie auf Seite zwölf, wo die Versorgungsleitungen und Netze Ihnen in Ihrem Alltag begegnen – sichtbar und un- sichtbar. Unsichtbar ist auch der Beitrag der ESB beim Straßen- musiksonntag in Bräunlingen: Mit ihren Strom- anschlüssen sorgt sie für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung. Nicht zuletzt freuen wie uns, gemein- sammit Ihnen zu feiern. Herzlichst, Ihr Thomas Fischinger Geschäftsführer der ESB LAGERHALLE WIEDER IN BE- TRIEB GENOMMEN In der Leo-Wohleb-Straße wurde eine Lagerhalle der ESB wieder in Betrieb genommen. Bis vor Kurzem nutzte ein Getränkehandel die Halle für sich, seit März dient sie nun wieder als Lagerplatz und Fahrzeughalle für die ESB. Längerfris- tig soll die Halle zudemmodernisiert und als Technikzentrum ausgebaut werden. Grund für den gestiegenen Platzbedarf ist auch das größere Netzgebiet durch das Zusammenlegen der ESB mit der Energieversorgung Baar – seitdem ist die Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG. für den Netzbetrieb in Blumberg, Bräunlingen und Hüfingen zuständig. Das erfordert einen größeren Fuhrpark und mehr Gerätschaften. SOLARSTROM- SPEICHER Das Land Baden-Württemberg hat am 1. März 2018 ein Förderprogramm für Solarstromspei- cher aufgelegt. Wer im Südwesten künftig eine Photovoltaikanlage mit einem netzdienlichen Speicher errichtet, erhält für die Batterie einen Zuschuss von bis zu 30 Prozent der Nettoinves- titionskosten. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Die Förderhöhe für Heimspeicher an kleineren und mittleren Anlagen beträgt 300 Euro pro Kilowattstunde nutzbarer Batteriekapazität. „Pro Vorhaben sind 7500 Euro Förderung möglich, mindestens jedoch 600 Euro“, sagt Franz Pöter, Geschäfts- führer des Solar Clusters. Landesweit stehen rund zwei Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm in Anspruch nehmen können sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen. Der ab 2019 sinkende Landeszuschuss kann mit der Bundesförderung kumuliert werden – eine höhere Förderung ist damit möglich. I n diesem Jahr werden die ersten Pflicht-Energie- ausweise für Altbauten ungültig. Werden vor 1966 errichtete Wohngebäude neu vermietet, verkauft oder verpachtet, benötigen sie seit Mitte 2008 einen Energieausweis. Da er zehn Jahre gültig ist, müssen die ersten Ausweise ab 1. Juli 2018 er- neuert werden. Wer sein Gebäude selbst bewohnt, braucht keinen Ausweis. Ab 1. Januar 2019 fallen auch die Energieausweise für nach 1966 gebaute Wohngebäude Schritt für Schritt unter das Verfalls- datum. Bei Neubauten und energetisch moderni- sierten Gebäuden sind bereits die ersten Ausweise ungültig geworden. Eigentümer können zwischen zwei Arten von Energieausweisenwählen: Der Be- darfsausweis zeigt den berechneten Energiebedarf desGebäudes. Der Verbrauchsausweis dagegenwird auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre gebildet.  HÄUSER MÜSSEN FARBE BEKENNEN Bei Vermietung oder Verkauf benötigen viele Hauseigentümer einen neuen ENERGIEAUSWEIS .  3 NEWS

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