Die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg hat mit Rundschreiben vom 02.10.2024 Hinweise zur Anpassung der Erlösobergrenze und zur Bildung der Netzentgelte für das Kalenderjahr 2025 mitgeteilt. Entsprechend dieser Hinweise wurde die Erlösobergrenze gemäß §4 Abs. 3 und 4 der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) angepasst.
Ab 1. Januar 2025 gelten im Netzgebiet der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co.KG unten genannte Entgelte.
Die Energieversorgung Südbaar GmbH & Co.KG setzt die einschlägigen energierechtlichen Gesetze, insbesondere das Energiewirtschaftsgesetz und die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen sowie behördlichen Festlegungen in der jeweils aktuellen Fassung um.
Die Energieversorgung Südbaar GmbH & Co.KG behält sich eine Anpassung der Preise, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen und geänderten regulatorischen Vorgaben– soweit erforderlich nach Erteilung eines entsprechenden Beschlusses durch die BNetzA bzw. Landesregulierungsbehörde – vor.
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