Die Bundesregierung hat am Donnerstag, den 29.09.22, das Ende der sogenannten Gasumlage verkündet.
Die esb ist erleichtert, dass die geplante Gasumlage (Gasbeschaffungsumlage/Gassicherungsumlage nach §26 EnSiG in Höhe von 2,419 Ct/kWh) zum 01.10.2022 nun doch nicht erhoben wird. Nach dieser Entscheidung stellt die esb selbstverständlich keine Gasbeschaffungsumlage in Rechnung. Dies gilt für alle Erdgaskunden der esb.
Weiterhin ist eine Mehrwertsteuersenkung auf Erdgas sowie Nah- und Fernwärme ab dem 01.10.2022 bis voraussichtlich Frühjahr 2024 von derzeit 19 % auf dann 7 % vorgesehen, welche wir selbstverständlich fristgerecht umsetzen werden.
Zusätzlich wurde von der Bundesregierung eine Energiepreisbremse beschlossen. Wie genau diese aussehen wird, ist noch unklar. Eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission soll dazu zeitnah einen Vorschlag machen.