EEG-Umlage sinkt auf null!
01.07.2022
esb gibt Senkung eins zu eins weiter
Nach 22 Jahren entfällt die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022.
Die esb gibt den Wegfall der Umlage eins zu eins an ihre Kunden weiter.
- Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt. Auch „Ökostromumlage“ genannt, diente sie dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren.
- Die Umlage betrug 3,723 ct netto (~4,43 ct brutto).
- Ab dem 1. Juli 2022 müssen Stromkunden keine EEG-Umlage mehr bezahlen. Der Bundestag hatte das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage Ende April beschlossen. Um die Stromkunden schnell von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten, entfällt die EEG-Umlage ein halbes Jahr früher als im Koalitionsvertrag geplant. Ab Januar 2023 wird die EEG-Umlage dann auf Dauer abgeschafft.
Was bedeutet das für Kunden der esb?
- Die esb gibt die volle Senkung der EEG-Umlage weiter.
- Sie brauchen nichts weiter dafür tun: Ihre Ersparnis wird auf der Jahresrechnung gesondert ausgewiesen und der entsprechende Betrag wird gutgeschrieben. Die erforderlichen Zählerstände werden rechnerisch ermittelt. Die monatlichen Abschläge bleiben bis zur Jahresabrechnung unverändert.
- Besonderheit für unsere Hüfinger Kunden:
Da Sie Ihre Jahresrechnung zum 30. September erhalten, bekommen Sie zwei Gutschriften. Den ersten Teil noch in diesem Jahr, den zweiten Teil (Verbrauch Abrechnungszeitpunkt bis 31.12.2022) erhalten Sie mit der Jahresrechnung 2023.