Bitte beachten Sie: Ein- und Auszüge müssen künftig unverzüglich gemeldet werden. Rückwirkende Meldungen sind nicht mehr zulässig und können nicht berücksichtigt werden.
Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt:
Ab dem 6. Juni 2025 sind An- und Abmeldungen nur noch im Voraus möglich. Teilen Sie uns Ihren Einzugs- oder Auszugstermin mindestens 14 Tage vorher mit.
Rückwirkend können wir Ihre An- oder Abmeldung aus gesetzlichen Gründen leider nicht mehr bearbeiten.
Ihre aktuellen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Der schnellere Wechsel betrifft nur den Datenaustausch zwischen den Marktpartnern und hat keine Auswirkungen auf Ihre vertraglichen Verpflichtungen.
Bei verspäteten Abmeldungen können unnötige Kosten entstehen, da die Stromabrechnung bis zur Abmeldung weiterhin auf Ihren Namen läuft.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen, die Ihnen helfen, alles richtig zu erledigen. Ihr Umzug soll so möglichst reibungslos verlaufen und unerwartete Kosten vermieden werden.
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel macht es möglich, dass ein Stromanbieterwechsel innerhalb eines Werktages bearbeitet wird. Das heißt: Schon 24 Stunden nach der Anmeldung kann der neue Anbieter Sie mit Strom beliefern. Grundlage dafür ist eine EU-Richtlinie, die von der Bundesnetzagentur umgesetzt wurde. Die neue Regelung gilt ab dem 6. Juni 2025.
Nein – bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin gültig. Bitte prüfen Sie daher Ihre Vertragsbedingungen rechtzeitig.
Bislang war es energiewirtschaftlich möglich, dass verspätet gemeldete Ein- und Auszüge, die sich in einem Zeitfenster von 6 Wochen bewegen, rückwirkend berücksichtigt werden konnten. D.h. der Stromlieferbeginn oder das Stromlieferende konnten auch in der Vergangenheit liegen.
Mit der Festlegung LFW24 besteht diese Möglichkeit der rückwirkenden An- und Abmeldung ab dem 06.06.2025 nicht mehr.
Ein- und Auszüge können dem Stromanbieter künftig nicht mehr rückwirkend gemeldet werden. Teilen Sie uns Ihren Einzugs- oder Auszugstermin daher idealerweise mindestens 14 Tage im Voraus mit. Bitte beachten Sie dabei auch Ihre vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen.
Nachträglich gemeldete Ein- oder Auszüge (von Mietern) können nicht mehr rückwirkend berücksichtigt werden. Wenn also beispielsweise der Einzug eines Mieters gemeldet wird, dann kann der Lieferbeginn (und die damit verbundene Abrechnung zu Lasten des Mieters) nur für die Zukunft erfolgen.
Um nachteilige Folgen und Unstimmigkeiten zu vermeiden, bitten wir Sie daher in Zukunft auf Folgendes zu achten:
Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen und sich erst nach dem Umzug bei Ihrem Stromanbieter melden, kann es passieren, dass Sie den Stromverbrauch für die alte Wohnung mitbezahlen – insbesondere, wenn sich auch Ihr Nachmieter nicht rechtzeitig anmeldet.
Melden Sie uns die Abmeldung am besten sofort, sobald der Mietvertrag gekündigt wurde und das Ende des Mietverhältnisses feststeht, oder spätestens 14 Tage vor dem Auszug.
Informieren Sie uns idealerweise mindestens 14 Tage vorher über Ihren geplanten Umzug. Geben Sie dabei das Auszugsdatum sowie die Zählernummer der alten Wohnung an. Teilen Sie uns gleichzeitig die Adresse der neuen Wohnung und das Einzugsdatum mit. Neu ist, dass Sie auch die Zählernummer der neuen Wohnung übermitteln müssen.
Nach dem Umzug teilen Sie uns bitte den Zählerstand der alten und neuen Wohnung am Tag der Schlüsselübergabe mit.