Eine jederzeit unterbrechungsfreie Stromversorgung ist – trotz aller Bemühungen – nicht vollständig realisierbar. Zwar ist die esb als Netzbetreiber gemäß § 11 EnWG verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Stromnetz diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und weiterzuentwickeln. Doch Strom fließt durch ein weitverzweigtes System aus Erzeugungs-, Übertragungs- und Verteilanlagen, das auch äußeren Einflüssen ausgesetzt ist.
In der nachfolgenden Auflistung finden Sie geplante Abschaltungen in unserem Netzgebiet.
Um Wartungsarbeiten, Instandhaltungen oder notwendige Aus- und Umbauten am Netz sicher durchführen zu können, kann es erforderlich sein, Teile des Stromnetzes gezielt abzuschalten. Solche geplanten Versorgungsunterbrechungen sind durch § 17 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) rechtlich geregelt. In diesen Fällen werden betroffene Kundinnen und Kunden in der Regel spätestens zwei Tage vorher schriftlich informiert.
Bei großflächigen Maßnahmen erfolgt die Ankündigung zusätzlich über regionale Tageszeitungen oder Gemeindeblätter. Müssen kurzfristig und nur für kurze Zeit (max. eine Stunde) Teile des Netzes abgeschaltet werden – etwa um Baufortschritte nicht zu verzögern oder Provisorien möglichst kurz zu halten – genügt auch eine persönliche oder telefonische Benachrichtigung kurz vor der Maßnahme.
Kommt es zu unvorhergesehenen Netzstörungen oder zu einer Gefahrensituation, entfällt die Ankündigungspflicht. In solchen Fällen veröffentlicht die zentrale Leitstelle umgehend eine Störungsmeldung auf der Website, und die 24-Stunden-Störungshotline ist zeitnah informiert.
Bei geplanten Abschaltungen mit einer Dauer von mehr als fünf Stunden setzt die Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG in der Regel mobile Notstromaggregate ein, um die Auswirkungen für betroffene Kundinnen und Kunden möglichst gering zu halten.
Bitte beachten Sie: Technisch bedingt kann es beim Start und Ende der Ersatzstromversorgung kurzzeitig zu Unterbrechungen kommen – meist nur wenige Sekunden, in Ausnahmefällen auch einige Minuten. Diese kurzen Unterbrechungen gelten nicht als offizielle Versorgungsunterbrechung nach § 17 NAV und werden daher nicht angekündigt.
Im Falle plötzlicher Störungen ist der Einsatz von Notstromanlagen meist nicht möglich, da die Priorität auf der schnellen Wiederherstellung der regulären Netzversorgung liegt. Sollte dies nicht zeitnah umsetzbar sein, wird – insbesondere für kritische Infrastrukturen wie z. B. Wasserpumpwerke – eine provisorische Versorgung per Notstromaggregat geprüft und umgesetzt. Einzelanschlüsse haben hierbei nachrangige Priorität, gemäß dem Grundsatz der diskriminierungsfreien Netzbetreibung.
Wichtig: Ein Anspruch auf Ersatzstrom im Störungsfall besteht nicht. Nutzerinnen und Nutzer mit sensibler Technik oder besonderen Anforderungen an eine unterbrechungsfreie Stromversorgung sollten daher eigenverantwortlich vorsorgen – etwa mit eigenen Notstromlösungen oder unterbrechungsfreien Stromversorgungsanlagen (§ 16 NAV).
Aus technischen Gründen arbeitet naturenergie netze mit einer leicht erhöhten Frequenz von 52 Hz (statt 50 Hz), wenn Notstromaggregate eingesetzt werden. Dadurch werden alle Einspeiseanlagen mit automatischer Schutzvorrichtung vom Netz getrennt. Eine Einspeisung ins Niederspannungsnetz ist in dieser Zeit nicht möglich. Auch Anlagen mit einer jederzeit zugänglichen Trennstelle werden vorsorglich durch unser Personal vom Netz getrennt. Dies stellt sicher, dass der Inselbetrieb des Aggregats stabil bleibt und keine Schäden oder unkontrollierten Abschaltungen auftreten.
Die 52-Hz-Frequenz liegt im Rahmen der zulässigen Toleranzgrenzen der Norm EN 50160 und beeinträchtigt handelsübliche Endgeräte in der Regel nicht.
So bereiten Sie sich richtig auf eine geplante Versorgungsunterbrechung vor – und verhalten sich auch während und danach richtig: