Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Messstellenbetreiber und Netzbetreiber und schafft die Grundlage für einen sicheren, gesetzeskonformen Datenaustausch. Er ist Voraussetzung für die Durchführung aller Prozesse rund um den Messstellenbetrieb.
Ohne gültigen Rahmenvertrag können wesentliche Aufgaben – wie Gerätewechsel, Einbauten, Stammdatenänderungen oder die Übermittlung von Messwerten – nicht ordnungsgemäß abgewickelt werden.
Wichtiger Hinweis: Zum 01.07.2026 tritt eine aktualisierte Version des Messstellenbetreiberrahmenvertrags in Kraft. Bitte prüfen Sie die neuen Vertragsunterlagen und stellen Sie sicher, dass der Abschluss fristgerecht erfolgt, um die Marktkommunikation reibungslos fortzuführen.
Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag (MSB-Rahmenvertrag) regelt die Rechte und Pflichten zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber. Er schafft die vertragliche Grundlage für die Zusammenarbeit im Messwesen.
Alle wettbewerblichen Messstellenbetreiber sowie grundzuständige Messstellenbetreiber, die mit dem Netzbetreiber zusammenarbeiten, benötigen einen gültigen Rahmenvertrag.
Die Anpassung erfolgt aufgrund neuer gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen sowie zur Vereinheitlichung der Marktprozesse. Der neue Vertrag stellt sicher, dass die aktuellen Vorgaben eingehalten werden.
Ja. Ab dem 01.07.2026 ist die neue Vertragsversion maßgeblich. Daher ist der Abschluss des aktualisierten Vertrags erforderlich.
Nein. Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag wird ausschließlich zwischen dem Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber geschlossen. Endkunden und Anlagenbetreiber sind keine Vertragsparteien.
Telefon: 07702 4392-62
E-Mail: servicecenter(at)esb-energie.de