Für den Betrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme ist in bestimmten Fällen ein Messstellenvertrag zwischen dem Messstellenbetreiber (MSB) und dem Anlagennutzer erforderlich – insbesondere dann, wenn die Kosten nicht über den Energielieferanten abgerechnet werden. In diesem Fall wird der Vertrag direkt mit Ihnen geschlossen.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, Ihren Rechten und Pflichten sowie zum Ablauf des Messstellenbetriebs. Wir unterstützen Sie dabei, die für Sie passende Lösung klar und transparent umzusetzen.
Hier können Sie den Mustervertrag herunterladen:
Ein Messstellenvertrag regelt die Leistungen des Messstellenbetreibers (MSB) für Einbau, Betrieb, Wartung und Ablesung der Messeinrichtung. Er schafft Transparenz über die anfallenden Kosten und die jeweiligen Verantwortlichkeiten.
Nein. Ein separater Messstellenvertrag zwischen dem Messstellenbetreiber und dem Anlagennutzer ist nur erforderlich, wenn die Kosten für den Messstellenbetrieb nicht über den Energielieferanten abgerechnet werden. Übernimmt der Lieferant diese Kosten, ist in der Regel kein zusätzlicher Vertrag notwendig.
Der Messstellenbetreiber ist für den Einbau, Betrieb, die Wartung und gegebenenfalls den Austausch der Zähler verantwortlich. Dies kann der grundzuständige Messstellenbetreiber oder ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber sein.
Die Kosten richten sich nach der Art der Messeinrichtung (z. B. moderne Messeinrichtung oder intelligentes Messsystem) und dem jeweiligen Leistungsumfang. Die Preise werden transparent im Vertrag und auch auf unserem Netzentgeltblatt ausgewiesen.
Ja. Betreiber von Photovoltaik-, KWK- oder anderen Erzeugungsanlagen können einen Messstellenvertrag benötigen, wenn die Kosten des Messstellenbetriebs nicht durch den Lieferanten übernommen werden.
Der Vertrag umfasst in der Regel:
Kann die Abrechnung des Messstellenbetriebs nicht über einen Lieferanten erfolgen, ist für die Leistungserbringung ein direkter Vertrag mit dem Anlagennutzer erforderlich. Ohne eine vertragliche Grundlage ist eine ordnungsgemäße Abwicklung des Messstellenbetriebs nicht möglich.
Bei Fragen zum Messstellenvertrag oder zu den anfallenden Kosten stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Kontaktieren Sie unseren Kundenservice – wir beraten Sie gerne.
Telefon: 07702 4392-0
E-Mail: servicecenter(at)esb-energie.de