Ein Lieferantenrahmenvertrag ist eine grundlegende vertragliche Vereinbarung zwischen einem Lieferanten und einem Geschäftspartner (z. B. Netzbetreiber, Energieversorger oder Großkunde).
Er regelt die allgemeinen Bedingungen der Zusammenarbeit, ohne jede einzelne Lieferung separat neu verhandeln zu müssen.
Der deutschlandweit anzuwendende „Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag“ wird dabei den Erfordernissen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende gerecht und trägt auch dem Messstellenbetriebsgesetz Rechnung.
Der Vertragsabschluss zwischen Netzbetreiber und Netznutzer erfolgt in Textform (z. B. durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen unter Bezugnahme auf den festgelegten Standardvertrag). Das Prozedere erfolgt ausschließlich papierlos per E-Mail – auch der Umwelt zuliebe.
Nachfolgend finden Sie unsere Vertragsunterlagen, die wortgleich den Anlagen zum Beschluss BK6-20-160 entsprechen:
Telefon: 07702 4392-62
E-Mail: servicecenter(at)esb-energie.de