Die Zahl der Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (EEG-Anlagen) steigt stetig – vor allem im Bereich kleiner, dezentraler Einspeiseanlagen. Damit nimmt auch die Menge an Strom zu, die ins öffentliche Netz eingespeist wird. In bestimmten Situationen kann es jedoch vorkommen, dass das Stromnetz diese Energie nicht vollständig aufnehmen kann – etwa wenn zu viel Strom gleichzeitig eingespeist wird. Das kann zu einer Überlastung des Netzes führen und damit die Versorgungssicherheit gefährden.
In solchen Fällen greift das sogenannte Einspeisemanagement:
Der zuständige Netzbetreiber darf die Einspeiseleistung einzelner Anlagen vorübergehend reduzieren – gesetzlich geregelt und ausschließlich zum Schutz des Netzes, etwa von Freileitungen oder Transformatoren.
Diese Reduzierung erfolgt automatisiert über ein Signal, das unsere Verbundleitstelle an die betroffenen Anlagen sendet. Sobald sich die Netzsituation wieder stabilisiert hat, läuft die Einspeisung wie gewohnt weiter.
Laut § 9 des EEG 2023 müssen EEG- und Grubengasanlagen mit technischen Einrichtungen ausgestattet sein, über die eine Reduzierung der Einspeiseleistung im Falle eines Engpasses möglich ist. Für KWK-Anlagen über 25 kW gilt diese Pflicht ebenfalls.
Wenn Ihre Anlage aufgrund eines Netzengpasses abgeregelt wird, erhalten Sie für den Zeitraum der nicht eingespeisten Energie eine gesetzlich geregelte Entschädigung.
Informationen zum Einbau bzw. der technischen Umsetzung der Wirkleistungsreduzierung von EEG- und KWK-Anlagen finden Sie hier: