Für die Förderung von Strom, der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) eingespeist oder erzeugt wird, ist ein offizielles Messkonzept erforderlich. Durch zunehmend komplexe gesetzliche Vorgaben steigen auch die Anforderungen an diese Messkonzepte kontinuierlich.
Dennoch sind sie erforderlich, um Ihre Abrechnung vollständig und korrekt zu erstellen und dabei alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Zwar obliegt die Wahl des Messkonzepts grundsätzlich dem Anlagenbetreiber, jedoch ist der zuständige Netzbetreiber verpflichtet, dieses im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem EEG, dem KWKG sowie den Technischen Anschlussbedingungen zu überprüfen.
Dafür gibt es gute Gründe: Die Höhe der Vergütung hängt einerseits von der Art der Erzeugungsanlage ab – etwa ob es sich um eine Photovoltaik- oder KWK-Anlage handelt. Andererseits beeinflussen auch Faktoren wie die Art der Einspeisung (mit oder ohne Eigenverbrauch), die Anlagengröße und das Datum der Inbetriebnahme die Anforderungen. Zudem kann ein Wechsel der Netzebene oder die Integration einer Erzeugungsanlage in eine bestehende Verbrauchsanlage das Messkonzept beeinflussen – dies sind nur zwei von vielen Aspekten, die bei der Prüfung berücksichtigt werden müssen.
An dieser Stelle haben wir die gängigsten zugelassenen Messkonzepte für Sie zusammengestellt. Falls dennoch kein passendes Konzept für Ihre gewünschte Einspeisesituation dabei ist oder Sie Fragen zu einem bestimmten Messkonzept haben, helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne weiter.
Wichtig: Bitte teilen Sie uns Ihr gewähltes Messkonzept mit, damit wir unserer gesetzlichen Prüfungspflicht nachkommen und überprüfen können, ob alle Anforderungen erfüllt sind.
Das gilt auch bei einem Wechsel zu einem neuen Messkonzept, da hierbei unter Umständen Anpassungen an den bestehenden Messeinrichtungen erforderlich sein können. In jedem Fall ist eine Abstimmung mit der esb als zuständiger Netzbetreiber notwendig.