Bevor Sie Strom in unser Netz einspeisen können, ist eine formale Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage erforderlich. Dazu zählen unter anderem Photovoltaik-Anlagen, Blockheizkraftwerke (KWK), Windkraftanlagen oder sonstige regenerative und konventionelle Erzeuger.
Damit der Anschluss und die spätere Einspeisung reibungslos verlaufen, benötigen wir von Ihnen einige technische und organisatorische Informationen. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Hinweise zur Anmeldung, gesetzliche Vorgaben sowie die entsprechenden Formulare und Ansprechpartner – klar strukturiert und einfach erklärt.
Mit dem neuen Netzanschlussportal wollen wir es unseren Kunden und vor allem den zuständigen Elektroinstallateuren leichter machen. Anträge können digital erfasst werden. Zudem ist stets der aktuelle Bearbeitungsstatus ersichtlich.
Die Inbetriebnahme einer Anlage muss dem Netzbetreiber zwingend mitgeteilt werden. Das Fertigstellung / Inbetriebnahme-Formular kann hier heruntergeladen werden.
Für die Förderung auf Grundlage des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) bzw. des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) eingespeisten bzw. erzeugten Stroms bedarf es eines offiziellen Messkonzeptes. Aufgrund immer komplexer werdender gesetzlicher Vorgaben werden die Anforderungen an diese Konzepte immer umfangreicher.
Planung, Errichtung und Betrieb von Bezugs- und Erzeugungsanlagen, aber auch von Speichern oder Mischanlagen müssen gemäß den behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen sowie entsprechenden anerkannten Technikregeln ans Stromnetz angeschlossen werden. Diese sogenannten Technischen Anschlussbedingungen erhalten Sie bzw. Ihr Elektrofachmann mit dem nachfolgenden Link – und gelten für Neuanschlüsse aller Art sowie Netzanschlussänderungen.
Hier finden Sie unsere Online-Formulare für den Kundenservice, mit denen Sie uns direkt Ihre Änderungswünsche zum Thema Einspeiser mitteilen können.
Mit dem wachsenden Anteil dezentraler Erzeugung in Deutschland gewinnt die Netzstabilität zunehmend an Bedeutung. Um diese zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber ab 2025 einen jährlichen Steuerbarkeitscheck für Erzeugungs- und Speicheranlagen vor. Als Ihr zuständiger Netzbetreiber führen wir diesen Test durch.