Erzeugungsanlagen
Anschlussbedingungen und Vorschriften
Für die Anmeldung der Anlagen reichen Sie die Unterlagen gemäß Checkliste bei der ESB ein.
Um die gesetzlich vorgeschriebenen Zeitvorgaben zu garantieren, können nur vollständig eingereichte Anfragen bearbeitet werden.
EEG-Anlagen mit Speicher
Alle betroffenen Anlagenbetreiberinnen oder -betreiber erhalten von der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG einen Brief mit näheren Erläuterungen sowie Fragebögen, auf denen die anlagenspezifischen, technischen Daten abgefragt werden. Die ausgefüllten Fragebögen müssen dem Netzbetreiber zur Auswertung zurückgeschickt werden. Folgende Anlagen sind von der Nach- bzw. Umrüstung betroffen:
PV-Anlagen am Niederspannungsnetz
PV-Anlagen am Mittelspannungsnetz
Bitte beachten Sie, dass alle PV-Anlagenbetreiberinnen oder -betreiber verpflichtet sind, uns die angeforderten Daten vollständig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nach der Systemstabilitätsverordnung nicht nachkommen kann dies zum Verlust der Einspeisevergütung führen.
Weitere Informationen zur Nachrüstung Ihrer Anlage finden Sie auch unter
www.solarwirtschaft.de/betreiber (Bundesverband Solarwirtschaft e.V.) oder
www.bdew.de/50-2Hz (BDEW Bundesverband der Energie- u. Wasserwirtschaft) oder
www.zveh.de/50-2-hz (Informationstechnische Handwerke ZVEH)
Unterlagen:
Anmeldung
Für die Anmeldung der Anlagen reichen Sie die Unterlagen gemäß Checkliste bei der ESB ein.Um die gesetzlich vorgeschriebenen Zeitvorgaben zu garantieren, können nur vollständig eingereichte Anfragen bearbeitet werden.
EEG-Anlagen
- Checkliste zum Anschluss von Erzeugungsanlagen
- Anmeldeformulare für EEG-Anlagen
- Kundenbestätigung 100, 60, 30 Prozent Wirkleistungsreduzierung
- Kundenbestätigung 100, 60, 30 Prozent Wirkleistungsreduzierung größer 100 kWp
- Fertigmeldung/Inbetriebnahmemeldung
- Inbetriebsetzungsprotokoll Erzeugungsanlage
- Anmeldung und Inbetriebsetzung
EEG-Anlagen mit Speicher
KWKG-Anlagen
- Checkliste zum Anschluss von Erzeugungsanlagen
- Anmeldung eines Netzanschlusses
- Datenblatt einer Erzeugungsanlage
- Datenerfassungsblatt für Erzeugungsanlagen (Auswahl Messkonzept)
Informationen EEG/KWKG-Anlagen
Wirkleistungsreduzierung
- Preisblatt Wirkleistungsreduzierung von EEG- und KWK-Anlagen
- Wirkleistungsreduzierung von EEG- und KWK-Anlagen - Erläuterung Netzbetreiber
Mikro/Plug-In-Anlagen
- Ergänzende Bedingungen zu Mikro-PV-Anlagen_Plug-In
- Kurzinformation Mikro-PV-Anlagen VBEW
- Anmeldung Plug-In-Anlage
- Prozessablauf Netzanschlussbegehren Plug-In
Verordnungen Niederspannungsnetz
- Anschluss und Betrieb von Speichern am NSN (FNN)
- Die VDE-AR-N 4105 Anwendungsregel können Sie beim VDE-Verlag erwerben
Verordnungen an Mittelspannungsnetz
- Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (BDEW)
- Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (ESB - Ergänzung zur BDEW-Richtlinie)
- Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am MSN (BDEW)
- Handlungsempfehlung
- Die VDE-AR-N 4105 Anwendungsregel können Sie beim VDE-Verlag erwerben
Systemstabilitätsverordnung (SysStabV)
Die Systemstabilitätsverordnung (SysStabV), die zur Sicherstellung der Stromversorgung in Deutschland erlassen wurde, ist am 26. Juli 2012 in Kraft getreten. Diese Verordnung regelt die Nach- bzw. Umrüstung von PV-Anlagen. Der Netzbetreiber Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG ist für die Umrüstung aller betroffenen Anlagen in seinem Netzgebiet verantwortlich. Sofern der Netzbetreiber die Arbeiten für die Umrüstung an ein Unternehmen vergibt, das an der Ausschreibung teilgenommen hat, entstehen Anlagenbetreiberinnen oder -betreibern keine Kosten.Alle betroffenen Anlagenbetreiberinnen oder -betreiber erhalten von der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG einen Brief mit näheren Erläuterungen sowie Fragebögen, auf denen die anlagenspezifischen, technischen Daten abgefragt werden. Die ausgefüllten Fragebögen müssen dem Netzbetreiber zur Auswertung zurückgeschickt werden. Folgende Anlagen sind von der Nach- bzw. Umrüstung betroffen:
PV-Anlagen am Niederspannungsnetz
- Anlagen mit 10 kWp bis 100 kWp, welche im Zeitraum nach dem 31. August 2005 und vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden
- Anlagen mit mehr als 100 kWp, welche im Zeitraum nach dem 30. April 2001 und vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden
PV-Anlagen am Mittelspannungsnetz
- Anlagen mit mehr als 30 kWp, welche im Zeitraum nach dem 30. April 2001 und vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden
Bitte beachten Sie, dass alle PV-Anlagenbetreiberinnen oder -betreiber verpflichtet sind, uns die angeforderten Daten vollständig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nach der Systemstabilitätsverordnung nicht nachkommen kann dies zum Verlust der Einspeisevergütung führen.
Weitere Informationen zur Nachrüstung Ihrer Anlage finden Sie auch unter
www.solarwirtschaft.de/betreiber (Bundesverband Solarwirtschaft e.V.) oder
www.bdew.de/50-2Hz (BDEW Bundesverband der Energie- u. Wasserwirtschaft) oder
www.zveh.de/50-2-hz (Informationstechnische Handwerke ZVEH)
Unterlagen:
- Schreiben/Erläuterungen der Ministerien und Bundesnetzagentur zur Nachrüstung von Photovoltaikanlagen
- Mustervorlage Abfragebogen 50,2 Hz Problematik
- Ausfüllhilfe Anlagenbetreiber 50,2 Hz Abfragebogen
- Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes
- Fragen und Antworten