Unsere Netzentgelte werden auf Basis der von der Landesregulierungsbehörde festgelegten Erlösobergrenzen ermittelt. Dafür kommen die Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz, der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung zur Anwendung. Hier können Sie alle Preisblätter einsehen, etwa für Netznutzung, Messstellenbetrieb oder Umlagen.
Bei den im Folgenden aufgeführten Netzentgelten handelt es sich um die endgültigen Preise für die Netznutzung und den Messstellenbetrieb des Verteilnetzes der esb ab dem 01.01.2026. Ab dem 01.01.2026 werden Baukostenzuschüsse (BKZ) erhoben.
Bei den im Folgenden aufgeführten Netzentgelten handelt es sich um die Preise für die Netznutzung und den Messstellenbetrieb des Verteilnetzes der esb ab dem 01.01.2025.
Netznutzungsentgelte 01.06.2025
(Änderung Preise für moderne Messeinrichtungen)
Bei den im Folgenden aufgeführten Netzentgelten handelt es sich um die Preise für die Netznutzung und den Messstellenbetrieb des Verteilnetzes der esb ab dem 01.01.2024.
Die Entgelte für dezentrale Einspeisung (vermiedene Netzentgelte) gemäß § 18 StromNEV in Verbindung mit § 120 EnWG können dem nachstehenden Preisblatt entnommen werden.