Der Messstellenvertrag Lieferant (MSV-LF) regelt die Beauftragung des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB) durch den Energielieferanten. In diesem Vertragsmodell übernimmt der Lieferant die Entgelte für den Messstellenbetrieb und rechnet diese im Rahmen seiner Kundenbeziehung weiter ab. Damit ist in der Regel kein eigener Messstellenvertrag zwischen Anschlussnutzer und gMSB notwendig. Die Bundesnetzagentur gibt die Vertragsbedingungen bundeseinheitlich vor. Ab dem 01.07.2026 tritt eine neue Fassung des MSV-LF in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie auch unter der Internetseite der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur.
Der Messstellenvertrag Lieferant (MSV-LF) ist ein standardisierter Vertrag zwischen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und dem Energielieferanten.
Der Vertrag wird genutzt, wenn der Energielieferant die Entgelte für den Messstellenbetrieb übernimmt und die Abrechnung gegenüber dem Kunden im Rahmen des Liefervertrags erfolgt.
Nein. Sofern die Kosten für den Messstellenbetrieb über den Energielieferanten abgewickelt werden, ist in der Regel kein separater Vertrag mit dem Anschlussnutzer erforderlich.
Der Vertrag betrifft Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen beim grundzuständigen Messstellenbetreiber.
Zum 01.07.2026 tritt die von der Bundesnetzagentur festgelegte neue Vertragsfassung des MSV-LF in Kraft. Bestehende und neue Vertragspartner sollten die aktualisierten Vertragsunterlagen verwenden.
Telefon: 07702 4392-62
E-Mail: servicecenter(at)esb-energie.de