Auf dieser Seite stellt die Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG gesetzlich vorgeschriebene Informationen zum Versorgungsgebiet bereit und aktualisiert diese, sobald neue Daten verfügbar sind.
Entgelte für die Netznutzung
Das Netzentgelt deckt die Nutzung der Netz- bzw. Druckstufe des Gasnetzbetreibers, an die der Netznutzer angeschlossen ist, sowie aller vorgelagerten Netz- und Druckstufen ab. Die Ermittlung und Berechnung erfolgt gemäß den Vorgaben der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Das kann unser Netz
Die Veröffentlichung der Netz- und Strukturdaten (z. B. Länge des Gasnetzes, Anzahl der Ausspeisestellen usw.) erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 27 Abs. 2 GasNEV sowie des § 10 Abs. 2 GasNEV.
Wer beliefert Sie in unserem Netz?
Gemäß § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist Grundversorger in einem Netzgebiet das Unternehmen, das für den Zeitraum der nächsten drei Kalenderjahre festgestellt und gegenüber der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt wurde:
Diskriminierungsfreiheit im Netz
Vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen, an deren Netz unmittelbar oder mittelbar mehr als 100.000 Kunden angeschlossen sind, müssen gemäß § 7 a Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) jährlich einen Gleichbehandlungsbericht vorlegen. Die geschieht für uns durch die naturenergie holding AG.