Die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg hat mit Rundschreiben vom 02.10.2024 Hinweise zur Anpassung der Erlösobergrenze und zur Bildung der Netzentgelte für das Kalenderjahr 2025 veröffentlicht. Entsprechend dieser Vorgaben wurde die Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 4 der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) angepasst.
Ab dem 01.01.2025 gelten im Netzgebiet der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG die unten aufgeführten Entgelte. Wir setzen die einschlägigen energierechtlichen Vorschriften – insbesondere das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die darauf basierenden Verordnungen sowie behördliche Festlegungen – in der jeweils aktuellen Fassung um.
Eine Anpassung der Preise behalten wir uns vor, insbesondere bei Änderungen gesetzlicher Grundlagen oder regulatorischer Vorgaben. Eine Umsetzung erfolgt nur, wenn alle erforderlichen Beschlüsse der Bundesnetzagentur bzw. Landesregulierungsbehörde vorliegen.