Die Veröffentlichung der Brennwerte von Erdgas ist gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage hierfür sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV).
Die Brennwerte geben den Energieinhalt des gelieferten Erdgases an. Sie sind entscheidend dafür, dass die Abrechnung nicht nach Gasvolumen (Kubikmeter), sondern auf Basis der tatsächlich gelieferten Energiemenge erfolgt.
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