Stromlieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetrieb - wir erklären, was mit den Begriffen gemeint ist und wer für welchen Bereich zuständig ist.
Der Stromlieferant – auch Stromanbieter oder Energieversorger genannt – ist für die Belieferung mit Strom verantwortlich, von ihm erhalten die Kunden also die jährliche Abrechnung ihres Stromverbrauchs. Dabei kann es sich um das Stadtwerk vor Ort oder ein regional bis bundesweit agierendes Unternehmen handeln. Jeder kann seinen Lieferanten dabei frei wählen und jederzeit unter Einhaltung der vertraglichen Bedingungen wechseln.
Netzbetreiber sind für die sichere Bewirtschaftung des Strom-/Gasnetzes im entsprechenden Netzgebiet zuständig. Hierzu gehört beispielsweise die Netzberechnung um die Stabilität des Netzes zu gewährleisten und Ausfälle möglichst gering zu halten. Außerdem ist der Netzbetreiber zuständig im Störfall und behebt Tags und Nachts, bei Regen und Sonnenschein Störquellen. Der Netzbetreiber ist beispielsweise auch für die Weitergabe der Einspeisevergütung für PV-Anlagen oder die Genehmigungsverfahren verschiedener Anlagen zuständig.
Den Netzbetreiber können Sie nicht wechseln, auch nach einem Stromanbieterwechsel bleibt er derselbe.
Der Messstellenbetreiber ist zuständig für Einbau, Betrieb, Ablesung und Wartung von Stromzählern sowie für die eigentliche Messung. Beispielsweise führt der Messstellenbetreiber auch den turnusmäßigen Wechsel alter Strom-/Gaszähler durch.
Grundsätzlich kann der Messstellenbetreiber in den meisten Fällen frei gewählt werden. Der Markt ist momentan jedoch noch sehr klein. Ein Wechsel ist nur dann sinnvoll, wenn besondere Leistungen genutzt werden möchten, die vom lokal zuständigen Messstellenbetreiber nicht angeboten werden können.
Die ESB deckt alle drei Bereiche ab. Somit haben Kunden im Netzgebiet nur einen Ansprechpartner für alle Anliegen. Allerdings gibt es für jeden Bereich eigene Abteilungen, weshalb bei verschiedenen Themen möglicherweise auf andere Ansprechpartner verwiesen oder direkt mit diesen verbunden werden muss.