Mit der zunehmenden Anzahl dezentraler Erzeugungs- und Speicheranlagen steigen die Anforderungen an einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb. Um die Stabilität der Stromnetze auch künftig gewährleisten zu können, sind Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, die technische Steuerbarkeit dieser Anlagen regelmäßig zu überprüfen.
Seit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes im Februar 2025 muss jährlich nachgewiesen werden, dass angeschlossene Erzeugungs- und Speicheranlagen aus der Ferne angesteuert werden können und die aktuellen Einspeisewerte verfügbar sind. Hierzu führen wir als zuständiger Netzbetreiber einen sogenannten Steuerbarkeitscheck durch.
Die Überprüfung ist ein wesentlicher Baustein im Rahmen von Redispatch 2.0. Sie stellt sicher, dass Anlagen bei Bedarf zur Entlastung des Stromnetzes gezielt geregelt werden können und somit einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Netzengpässen leisten.
Ab dem Jahr 2025 werden Anlagen geprüft, die folgende Bedingungen erfüllen:
Ab dem 1. Januar 2026 werden zusätzlich auch fernsteuerbare Anlagen unter 100 kW in den jährlichen Steuerbarkeitscheck einbezogen. Zudem sind ab 2026 auch Blindleistungstests verpflichtender Bestandteil des Steuerbarkeitschecks.
Ausgenommen sind:
Anlagen, die nach dem 1. Mai des jeweiligen Jahres in Betrieb genommen oder im MaStR registriert wurden
→ Die Prüfung erfolgt erst im Folgejahr.
Anlagen, die im laufenden Jahr bereits erfolgreich für Redispatch-Maßnahmen oder andere Steuerungsmaßnahmen nach § 13a EnWG eingesetzt wurden.
Notstrom- und Netzersatzanlagen
Anlagen, deren Steuerung von einem anderen Netzbetreiber verantwortet wird
Zeitraum: Jährlich an Werktagen zwischen 08:00 und 16:00 Uhr
Durchführung: Die Prüfung erfolgt vollständig per Fernsteuerung über die vorhandenen Kommunikationswege.
Dauer: Der Test dauert je Anlage maximal 60 Minuten.
Kosten: Für Anlagenbetreiber entstehen keine Kosten und kein Entschädigungsanspruch.
Ihr Aufwand: Es sind keine Vorbereitungen oder Maßnahmen Ihrerseits erforderlich.
Durchführung durch den Netzbetreiber
Dokumentation:
Sollte Ihre Anlage im Rahmen einer Stichprobe ausgewählt werden und die Fernsteuerung während des Steuerbarkeitschecks nicht funktionieren, informieren wir Sie schriftlich über das Ergebnis.
Bitte wenden Sie sich anschließend an Ihren Elektroinstallateur und besprechen Sie die festgestellten Auffälligkeiten. Gemeinsam können Sie die Ursache prüfen und gegebenenfalls einen Termin zur Behebung vereinbaren. Bei technischen Rückfragen kann sich Ihr Elektroinstallateur direkt mit uns in Verbindung setzen.